Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus der Physik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Aktuelle Neuregelung der Abgabefristen für Bachelor- und Masterarbeiten (aufgrund Corona-Krise)

Die Verlängerung der Abgabefristen von Bachelor- und Masterarbeiten wird auch am Fachbereich Physik gemäß der Regelungen auf der Corona-Info-Webseite der Universität Stuttgart gehandhabt.
Ein Antrag hierfür ist nicht nötig.

https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/#id-97bc2f57-1

Für darüber hinaus gehende Verlängerungen gelten die üblichen Regeln der jeweils gültigen Prüfungsordnung.

 

Die Masterarbeit kann frühestens angemeldet werden, wenn mindestens 54 ECTS-Credits erworben wurden. Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 12 Monate, und mit ihr werden 30 ECTS-Credits erworben. Implementiert sind in diese Zeit die Module “Fachliche Spezialisierung“ sowie „Methodenkenntnis und Projektplanung“. (Auszüge aus der Prüfungsordnung 2015, Anlagen)

Checkliste zur Anmeldung

  • Informationen zu den Formalitäten finden Sie im §22 der Prüfungsordnung.
    Bitte beachten: Sie benötigen die Prüfungsordnungen zum Studiengang "Physik – Master of Science", zu der Sie etwas herunterscrollen müssen, und nicht "PHYSICS – Master of Science".
  • Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Prüfer / der Prüferin ihrer Wahl in Verbindung.
  • Anmeldeformular bitte am PC (gut leserlich) ausfüllen
  • Nachdem Sie die Bestätigung des Prüfungsamtes über 54 ECTS-Credits erhalten haben, Ihre Prüferin / ihr Prüfer das Thema und den Beginn der Arbeit dokumentiert haben, sollten Sie die Arbeit umgehend beim Prüfungsamt anmelden.
  • Vom Prüfungsausschussvorsitzenden erhalten Sie das Genehmigungsschreiben für Ihre Masterarbeit sowie die Nennung der Zweit-Prüferin / des Zweit-Prüfers.

Benotung der beiden Prüferinnen/Prüfer

In der Benotung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Das Thema der Arbeit, die gestellte Aufgabe und in welchem Umfang wurde die Aufgabe gelöst. Die Beurteilung bewertet die Selbständigkeit, die Aktivität bzw. das Engagement, das experimentelle bzw. mathematische Geschick, das physikalische Verständnis, Beisteuerung eigener Ideen, die Niederschrift in der 1. Fassung sowie die Niederschrift der finalen Fassung.

Merkblatt für Betreuerinnen und Betreuer sowie Studierende

Die Masterarbeiten werden vom Studienbüro Physik verwaltet (Genehmigungsschreiben, Verlängerungen, Abgabe der Testate, Gutachteneinsicht)

Merkblatt Masterarbeiten

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