Bachelorarbeit

In der Bachelorarbeit soll eine Aufgabenstellung aus der Physik eigenständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden.

Aktuelle Neuregelung der Abgabefristen für Bachelor- und Masterarbeiten (aufgrund Corona-Krise)

Die Verlängerung der Abgabefristen von Bachelor- und Masterarbeiten wird auch am Fachbereich Physik gemäß der Regelungen auf der Corona-Info-Webseite der Universität Stuttgart gehandhabt.
Ein Antrag hierfür ist nicht nötig.

https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/#id-97bc2f57-1

Für darüber hinaus gehende Verlängerungen gelten die üblichen Regeln der jeweils gültigen Prüfungsordnung.

 

Die Arbeit hat einen Umfang von 12 Leistungspunkten, dies sind 12x30 = 360 Stunden. (Zu beachten: Das entspricht 40 % der gesamten im 6. Semester zu erbringenden Leistung.) Die Angaben beinhalten den Aufwand für Literaturstudium und Schreiben der Arbeit. Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Zur Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 141 Leistungspunkte erbracht sein.

Checkliste zur Vergabe von Bachelorarbeiten

  • Informationen zu den Formalitäten finden Sie im §27 der Prüfungsordnung für B.Sc.
  • Das Thema der Bachelorarbeit ist dem Gebiet der Physik und ihrer Anwendungen zu entnehmen und muss wesentlich physikalischer Natur sein.
  • Aktuelle Themen für Bachelorarbeiten finden Sie auf den Seiten der Institute.
  • Bitte nehmen Sie frühzeitig (am besten vor Semesterbeginn) Kontakt mit dem zuständigen Institut auf.
  • Nachdem Sie eine Zusage vom Betreuer oder der Betreuerin haben, sollten Sie die Arbeit umgehend beim Prüfungsamt anmelden.

Anmeldeformular und weitere Informationen

Merkmale einer Bachelorarbeit

  • Ein eigenständiges Element sollte in jeder Bachelorarbeit vorhanden sein (keine reinen Literaturarbeiten).
  • Grundtechniken (wie z.B. Laborbuchführung) sollen erworben werden.
  • Die Arbeit wird am Institut in einem Vortrag vorgestellt.
  • Innerhalb der Bearbeitungsfrist muss die Bachelorarbeit in zwei gebundenen Exemplaren bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abgegeben werden, desweitern ist ein Exemplar in elektronischer Form abzugeben. Die Bachelorarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache anzufertigen, Ausnahmen kann die Prüferin oder der Prüfer genehmigen.

Benotung

Die Gesamtnote wird mit Hilfe eines zu erstellenden Schlüssels aus Teilnoten für einzelne Elemente berechnet.

  • Arbeit im Institut 30%
  • Inhalt der Bachelorarbeit 30%
  • Form der Bachelorarbeit 20%
  • Vortrag 20%

Merkblätter für Betreuerinnen und Betreuer sowie Studierende

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